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 Offizielle Gildenregeln

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Elenath
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Elenath


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BeitragThema: Offizielle Gildenregeln   Offizielle Gildenregeln Icon_minitimeSo Mai 25, 2008 3:30 am

Gildensatzung

Satzung vom 11. Juni 2008

§1
Wir sind eine Gemeinschaft von Spielern. Deshalb ist das oberste Gebot der respektvolle, faire und höfliche Umgang untereinander.


Allgemeines Verhalten

§2
Jedes Mitglied von German Legion ist ein Teil dieser Gilde und repräsentiert die German Legion sowohl innerhalb der Gemeinschaft, als auch nach außen.
Deshalb ist immer ein korrektes, höfliches und respektvolles Verhalten gegenüber Gildenmitgliedern und allen andern Allianz Spielern zu wahren.

§3
Direkten und unmissverständlichen Weisungen der Gildenleitung sind unter allen Umständen Folge zu leisten.

§4
Es ist verboten Cheats, Exploits oder Bugs auszunutzen oder herbeizuführen. Dies beinhaltet vor allem auch alle WoWScape Regeln.
Zu diesem Verbot gehört ebenso das Benutzen von gebannten Zaubern, Fähigkeiten, Gegenständen, etc.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.


Verhalten in der Gildengemeinschaft

§5 I
Unentschuldigte Inaktivität die länger als 30 Tage andauert führt zu einem sofortigen Rauswurf aus der Gilde. Längerfristige Abwesenheit ist der Gildenleitung mitzuteilen und kann in dem vorgesehenen Forumsbereich angekündigt werden.

§5 II
Das Verhalten im Gildenchat soll immer höflich und respektvoll andern gegenüber bleiben.
Verunglimpfung, Spam, und anderes ungesittetes Verhalten im Gildenchat kann mit Stumm-Schalten geahndet werden.

§5 III
Die Gildenbank ist für die Gemeinschaftliche Nutzung gedacht.
Das Permanente beanspruchen der maximalen Kapazität für das Herausnehmen von Gegenständen oder Gold entspricht nicht dem Sinn der Gildenbank und ist zu unterlassen.
Das Herausnehmen von mehr Gegenständen oder Gold als erlaubt ist Verboten.

§5 IV
Bei Gildenaktivitäten und anderen repräsentativen Veranstaltungen der Gilde ist stets der Gildenwappenrock zu tragen.

§5 V
Veranstaltungen die von der Gildenleitung als verbindlich eingestuft werden sind für jeden Pflicht, sofern er nicht anderweitig verhindert ist Online zu kommen.
Zu diesen verbindlichen Veranstaltungen gehören alle offiziellen Gildentreffen.


Verhalten im Raid

§6 I
Dem Raidleader ist ein höfliches und respektvolles Verhalten entgegen zu bringen.
Den Anweisungen des Raidleaders sind augenblicklich folge zu leisten.

§6 II
In einem Gildenraid ist immer ein Diszipliniertes Verhalten zu wahren.

§6 II (a)
Keiner begeht Handlungen die einer direkten Weisung des Raidleaders widersprechen, oder den Raid sonst irgendwie in einer Art und Weise in Gefahr bringen.

§6 II (b)
Während eines Bosskampfes ist im TS-Channel ruhe zu bewahren und dieser nur für raidspezifische Anfragen zu benutzen.

§6 III
Als Offizielle Gildenraids zählen nur Raids, welche 1-2 Tage vorher ingame bei Gildennachricht des Tages angekündigt wurden. Mit der Teilnahme an einen offiziellen Gildenraid verpflichtet man sich dem Raid bis zu 2 Stunden nach offiziellem Raidbeginn bezuwohen.
Begründete Ausnahmen sind möglich und vorher mit dem Raidleader zu klären

§6 IV
Wird ein Gildenmitglied von einem Raidleader gebeten einem offiziell angekündigtem Gildenraid bezuwohnen, so kann beim fern-bleiben vom Gildenraid einen Strafe verhängt werden.
(Siehe hierzu offizielle Raidregeln)

§6 V
German Legion benutzt ein DKP- System in gildeninternen Raids.
Der Vergabe von Gegenständen beim Plündern ist folge zu leisten. Es ist unter Strafe Verboten, auf Gegenstände zu rollen, die nicht zum allgemeinen Würfeln freigegeben sind.

§6 VI
Lockt ein Spieler in einem gildeninternen Endgame Raid (Level 70) ein Monster an, obwohl extra darauf hingewiesen wurde, dies nicht zu tun, kann vom Raidleader eine Strafe gegen diesen Spieler verhängt werden.


Durchsetzung der Gildensatzung

§7
Zuwiderhandlung wird zunächst mit Verwarnung aber je nach schwere des Verstoßes zusätzlich entweder mit einer Goldstrafe, einer Degradierung oder Minus Dkp bestraft. Verwarnungen verfallen nach einem Zeitraum von 3 Monaten, jedoch wird bei 3 Verwarnungen automatisch mit dem Großmeister, dem Ratsvorsitzdenden und dem zuständigen Ratsmitglied über einen Ausschluss aus der Gilde diskutiert.

§7 I
Verwarnungen können nur von der Gildenleitung (Großmeister, Ratsvorstizender, Ratsmitglieder) ausgesprochen werden, können aber mit beiligenden Beweisen (Screenshots) und einer Erklärung des Vorfalls von jedem Member im Forum unter Beschwerden beantragt werden.


§7 II
Bei Zuwiderhandlung während eines Raids kann der Raidleader direkte festgelegte Strafen, wie Minus Dkp, Stumm-Schalten oder Goldstrafe, verhängen.
(Siehe hierzu offizielle Raidregeln)

§8
Jedes Mitglied kann gegen eine von der Gildenleitung verhängte Strafe Einspruch einlegen.


cc. Elenath Community
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